Lebens/Existenzabsicherung

Lebens/ Existenz Absicherung

Die neue innovative Lösung für die alte Berufsunfähigkeitsversicherungen mit 50% Klausel

Brauche ich diese Versicherung?

Die klare Antwort ist JA!!! Berufsunfähigkeit trifft Versicherte durchschnittlich mit 47 Jahren.

Jeder braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung und das am besten schon in jungen Jahren. Denn anders, als viele meinen, trifft eine Berufsunfähigkeit nicht nur Ältere Menschen. Im Durchschnitt sind Versicherte mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst 47 Jahre alt, wenn sie berufsunfähig werden. Werden Männer berufsunfähig, sind sie der Statistik zufolge 48 Jahre alt. Bei Frauen liegt das Durchschnittsalter sogar zwei Jahre niedriger.

Gründe für eine Berufsunfähigkeit:

Auch bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen:

Psychische Erkrankungen sind bei Frauen mit einem Anteil von 30 Prozent die mit Abstand häufigste Ursache. Bei Männern hingegen führen psychische Erkrankungen etwa genauso häufig zur Berufsunfähigkeit wie die Beeinträchtigung des Bewegungsapparats. Und: Männer werden dreimal häufiger als Frauen in Folge eines Unfalls berufsunfähig. Quelle: GDV

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist hoch

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand berufsunfähig wird, ist groß. Das Risiko eines 30-jährigen Arbeitnehmers, bis zum 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt bei 41 Prozent. Eine gleichaltrige Frau hat ein 37prozentiges Risiko, vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden. Allerdings nicht die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren viel nicht berechenbaren Nachteilen sondern:

€XISTENZ PLUS inklusive Pflege-Schutzbrief -– die bedarfsgerechte Einkommensvorsorge Leistung bei Verlust einer der versicherten Fähigkeiten und bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig zu werden, das kann sich keiner vorstellen.

Doch manchmal geht es schneller als man denkt.

Hier hilft der Pflege-Schutzbrief, der nicht nur heute, sondern auch für die Zukunft vorsorgt, denn er leistet gleich doppelt:

Das Plus heute:

Doppelte Rente im Pflegefall.

Wenn Sie eine Leistung aus €XISTENZ beziehen und pflegebedürftig werden, verdoppeln wir die Rente.

Die zusätzliche Pflegerente bleibt ein Leben lang.

Das Plus morgen:

Nach Ablauf der €XISTENZ erhalten Sie eine Option auf eine Anschlusspflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Versicherte Leistungen:

  • Geistige Leistungsfähigkeit
  • Gleichgewicht
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Gebrauch einer Hand
  • Gebrauch eines Armes
  • Knien/Bücken
  • Gehen/
  • Treppensteigen
  • Autofahren
  • Sprechen
  • Hören
  • Sehen
  • Sitzen
  • Stehen

Erste-Hilfe-Leistung

Eine schwere Krankheit ist immer ein Schicksalsschlag.

Häufig ist auch in diesen Fällen das Einkommen nicht mehr gesichert, wenn auch nur zeitweise.

Bei Auftreten einer der folgenden schweren Erkrankungen hilft die Erste-Hilfe-Leistung mit einer Einmalzahlung in Höhe einer Jahresrente.

  •  Schlaganfall
  •  Herzinfarkt
  •  Krebs
  •  Querschnittslähmung
  •  Multiple Sklerose
  •  Chronisches Nierenversagen
  •  Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  •  Koma

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit

  • 31,32 % Psyche und Nerven
  • 21,01 % Skelett und Bewegungsapparat
  • 15,93 % Krebs und andere bösartige Geschwüre
  • 14,62 % Sonstige Erkrankungen
  • 9,39 % Unfälle
  • 7,72 % Herz- und Gefäßsystem

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 5/2017

 

Wer bestimmt, ob ich berufsunfähig bin?

Die Bestätigung erfolgt durch den behandelnden Arzt. Ob Sie berufsunfähig sind oder nicht, wird auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft. Hierbei benötigt die Versicherung sämtliche Unterlagen des behandelnden Arztes, aus denen eindeutig hervorgeht, das die versicherte Fähigkeit nicht gegeben ist.

Bin ich nicht automatisch beim Staat versichert?

Berufsunfähig – Das zahlt der Staat

Viele denken, sie seien ausreichend durch öffentliche Kassen abgesichert, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Das ist leider nicht richtig. Diese Lohnersatzzahlungen erhält man bei längerer Krankheit:

  • volle Lohnfortzahlung (maximal sechs Wochen)
  • Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, in der Regel 70 Prozent vom Bruttoeinkommen (maximal 72 Wochen)
  • Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gibt es die volle Rente nur, wenn Sie dauerhaft keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können – egal, welche Tätigkeit. Die aktuelle Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente steht in Ihrer Renteninformation, die Sie jedes Jahr zugeschickt bekommen

Soviel Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie absichern

Auch wenn man alle Zahlungen der öffentlichen Kassen zusammenrechnet: Werden Sie berufsunfähig, bleibt immer eine große Versorgungslücke beim Einkommen. Ihr gewohnter Lebensstandard ist in den meisten Fällen gefährdet.

Wie viel Einkommen Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, ist Ihre Entscheidung. Grundsätzlich empfehlen wir, rund 80 Prozent des heutigen Nettoeinkommens zu versichern.

 

Sehen

Das Restsehvermögen auf jedem Auge liegt bei maximal 5 %. Oder das Gesichtsfeld ist so eingeschränkt, dass es bei jedem Auge höchstens 15 Grad vom Zentrum umfasst.

Hören

Das Resthörvermögen auf beiden Ohren beträgt maximal 20 %.

Sprechen

Eine Verständigung über die Sprache ist nicht mehr möglich, weil keine verständlichen Worte mehr geformt werden können.

Geistige Leistungsfähigkeit

Alltägliche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeübt werden, da die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) nicht mehr ausreichend vorhanden ist.

Gleichgewicht

Das Besteigen von Leitern, Treppen, Gerüsten oder Dächern ist nicht mehr ohne eine stark erhöhte Unfallgefahr möglich.

Eigenverantwortliches Handeln

Ein Gericht hat anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden, dass eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Pflegebedürftigkeit/Demenz

Bei mindestens drei eindeutig definierten Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) ist die Hilfe einer anderen Person notwendig oder es liegt ein Autonomieverlust infolge von Demenz vor.

Gebrauch eines Armes

Der linke oder rechte Arm kann nicht mehr für 10 Sekunden seitwärts und nach vorne auf Schulterhöhe abgespreizt gehalten sowie in dieser Haltung nach rechts und links gedreht werden.

Gebrauch einer Hand

Mit der linken oder der rechten Hand kann ein Wasserhahn nicht mehr auf- und wieder zugedreht werden.

Gehen und Treppensteigen

400 Meter können nicht mehr selbstständig gehend zurückgelegt oder eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- und hinabgestiegen werden – auch nicht mit einer Pause von mind. 1 Minute.

Stehen

Die versicherte Person kann nicht mehr 10 Minuten stehen ohne sich abzustützen, auch nicht mit einer Veränderung der Körperhaltung.

Sitzen

Es ist nicht mehr möglich 20 Minuten zu sitzen, auch nicht mit Veränderung der Sitzposition oder dem Abstützen auf Armlehnen.

Knien und Bücken

Hinknien oder bücken, um mit den Fingern den Boden zu berühren und sich danach wieder aufzurichten, ist nicht mehr möglich.

Autofahren

Das Führen eines Pkws ist nicht mehr möglich. Hierzu muss die Fahrerlaubnis nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden sein.