Betriebliche Altersversorgung

BAV- Betriebliche Altersvorsorg durch Entgeltumwandlung

Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (BAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege.

Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

Eine betriebliche Vorsorge lohnt sich besonders dann, wenn Ihr Arbeitgeber diese mitfinanziert.

Die Entgeltumwandlung bringt Ihnen zudem eine Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber.

Auch Ihre Vermögenswirksamen Leistungen können Sie hierfür einsetzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie auf alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.

Als in der Rentenversicherung versicherter Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich an der betrieblichen Altersversorgung teilhaben:

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung (offiziell: Entgeltumwandlung).

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