Vollversicherungen

Die richtige Vollversicherung für Ihr Leben

Die Private Krankenversicherung kann eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten.

Kaum ein anderer Versicherungsbereich wurde in den letzten Jahren so diskutiert wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer „huckepack“ mit dabei).

Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung „reformiert“, was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte.

Inzwischen ist es in Deutschland auch Pflicht, krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Entscheidung für die meisten Selbstständigen dar.

Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend.

Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.

Machen Sie bei der Entscheidung „ob PKV oder GKV“ keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch sollten Sie in die Überlegungen mit einbeziehen, was in Ihrem Leben noch an Krankheiten auf Sie zukommen könnte und ob sie dann lieber als Privatpatient mit Chefarztbehandlung im Einzelzimmer liegen möchten oder sie der Stationsarzt einmal am Tag im 4Bettzimmer besucht…

Krankentagegeld

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber auch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.425 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Dies ergibt sich daraus, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen errechnet und schließlich die 70%-90% Regel angewandt.

Krankenhaustagegeld

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag.
Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen. Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen – z.B. Kinderbetreuungskosten.

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